Aufgaben Datenbank

05.03.06.10 (Mitte) Instandhaltung von elektrischen Anlagen (2)

Laufende Nr
237
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05.03.06
SYS_4
05.03.06.10
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Instandhaltung Elektrik/Elektronik
ERAAA
Instandhaltung von elektrischen Anlagen (2)
Tarifgebiet
Mitte
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
E 6
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Analysieren von Fehlern und Störungen

Fehler und Störungen an elektrischen/elektronischen Anlagen analysieren und anhand der Meldungen aus der Fertigung Schadensumfang beurteilen, Reparatur- bzw. Austauschumfänge festlegen.

Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten

Reparaturen durchführen. Durchführen von Montagearbeiten nach Plänen, Zeichnungen und Anweisungen. Ggf. Montageablauf festlegen. Teile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen.

Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeite

Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Wartungsplänen bzw. nach Bedarf.

BBG

Ausbildung und Erfahrungen:

Die Ausführung der Reparatur-, Wartungs- und Montagearbeiten erfordert eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung (z. B. als Energieelektroniker/-in). Zur Analyse und Beurteilung von Schadensumfängen und zur Durchführung von Reparaturen sind umfangreiche Erfahrungen in Aufbau und Funktion der unterschiedlichen elektrischen/elektronischen Anlagen der Haus- und Betriebstechnik erforderlich, die durch eine mehrjährige Berufserfahrung erworben werden.