05.03.06.10 (Mitte) Instandhaltung von elektrischen Anlagen (2)
- Laufende Nr
- 237
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.06
- SYS_4
- 05.03.06.10
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Instandhaltung Elektrik/Elektronik
- ERAAA
- Instandhaltung von elektrischen Anlagen (2)
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 6
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Analysieren von Fehlern und Störungen
Fehler und Störungen an elektrischen/elektronischen Anlagen analysieren und anhand der Meldungen aus der Fertigung Schadensumfang beurteilen, Reparatur- bzw. Austauschumfänge festlegen.
Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten
Reparaturen durchführen. Durchführen von Montagearbeiten nach Plänen, Zeichnungen und Anweisungen. Ggf. Montageablauf festlegen. Teile besorgen bzw. Teilebeschaffung veranlassen.
Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeite
Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Wartungsplänen bzw. nach Bedarf.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Die Ausführung der Reparatur-, Wartungs- und Montagearbeiten erfordert eine 3 1/2-jährige Berufsausbildung (z. B. als Energieelektroniker/-in). Zur Analyse und Beurteilung von Schadensumfängen und zur Durchführung von Reparaturen sind umfangreiche Erfahrungen in Aufbau und Funktion der unterschiedlichen elektrischen/elektronischen Anlagen der Haus- und Betriebstechnik erforderlich, die durch eine mehrjährige Berufserfahrung erworben werden.